Im Rahmen der Pflegereform 2013 wird der Pflegeversicherung Beitragssatz auf 2,05% erhöht. Davon haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils 1,025% zu tragen. Im Freistaat Sachsen gelten gesonderte Regelungen. Dort haben die verantwortlichen Personen vor einigen Jahren entschieden, nicht auf den Buß- und Bettag als Feiertag zu verzichten und die Kosten dafür auf die Arbeitnehmer umzulegen. Aus diesem Grunde müssen sie in der staatlichen Pflegeversicherung einen Eigenanteil von 1,525% leisten, während der Arbeitgeber nur 0,525% zu tragen hat.
Für kinderlose Personen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr erhöht sich der Pflegeversicherung Beitragssatz um zusätzliche 0,25%. In Sachsen wären demzufolge 1,775% vom Arbeitnehmer zu zahlen, in allen anderen Bundesländern liegt der Pflegeversicherung Beitragssatz für kinderlose Personen bei 1,275%. Der Pflegeversicherung Beitragssatz gilt nicht für geringfügig beschäftigte Personen. Er wird jedoch in der Gleitzone berücksichtigt. Die Pflegeversicherung für Selbstständige richtet sich nach dem Einkommen und liegt grundsätzlich bei 2,05%. Freiberuflich tätige Künstler, die sich in der Künstlersozialkasse versichern können, müssen lediglich den Arbeitnehmeranteil von 1,025% oder 1,275% für Kinderlose zahlen. Den Rest übernimmt die Künstlersozialkasse. Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse muss schriftlich beantragt werden und kann nur erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für eine künstlerische Tätigkeit erfüllt sind.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Einordnung in eine Pflegestufe erfolgt nur dann, wenn eine erhebliche, schwere oder schwerste Pflegebedürftigkeit gegeben ist. Die Entscheidung darüber trifft der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Je nachdem, um welche Krankheit oder Behinderung es sich handelt, können nicht nur finanzielle Unterstützungsleistungen, sondern auch verschiedene Pflegehilfsmittel beantragt werden. Für Letztere ist in der Regel ein Eingenanteil von 10%, höchstens jedoch von 25 Euro, zu zahlen.
Zusätzliche private Pflegeversicherung empfehlenswert
Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ständig überprüft und bei Bedarf weiter verbessert werden, muss davon ausgegangen werden, dass sie nur in den allerseltensten Fällen ausreichen werden, um alle Kosten, die durch eine ambulante oder stationäre Pflege entstehen, vollständig decken zu können.
Aus diesem Grunde wird es dringend empfehlen, einen Pflegeversicherung Vergleich im Internet durchzuführen und bei Bedarf eine zusätzliche private Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abzuschließen. Wer die passende Pflegeversicherung gefunden hat, könnte sie mit einem entsprechenden Formular gleich online beantragen und müsste sich dazu nicht zu einem Versicherungsmakler vor Ort begeben. Das Pflegetagegeld wird für jede Person und in jeder Pflegestufe individuell gezahlt. Die Pflegekostenversicherung kann darüber hinaus auch noch sämtlich Kosten übernehmen, die durch die staatliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.