Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen hat, kann im Fall der Fälle hier mit einer finanziellen Absicherung rechnen. Nicht immer jedoch leistet dann die Versicherung sofort, bei der Beantragung der Rente gibt es einiges zu beachten. Grundsätzlich müssen keine Formvorgaben erfüllt werden. Es gilt, die Berufsunfähigkeit unverzüglich und schriftlich der Versicherungsgesellschaft zu melden. Viele Versicherungsunternehmen stellen jedoch spezielle Formulare und Vordrucke zur Verfügung. Ist dies der Fall, so empfiehlt es sich, trotz der Tatsache, dass es eigentlich keine Formvorschriften gibt, diese auch zu verwenden. So wird ein schneller und reibungsloser Ablauf bzw. eine Bearbeitung sichergestellt. Wer die eingetretene Berufsunfähigkeit erst verspätet meldet, muss mit Problemen bezüglich der Auszahlung der Rente rechnen. In seltenen Fällen kann es dann auch zu Ablehnungen kommen.
Berufsunfähigkeitsrente Beantragen – was muss beachtet werden
Nicht immer leistet die Versicherungsgesellschaft sofort bzw. muss dies auch nicht. Nur, wer insgesamt 60 Monate, also 5 Jahre, versichert war und in dieser Zeit mindestens 36-mal eine Prämie geleistet hat, hat ein Anrecht auf die BU-Rente bzw. kann die Bu Rente beantragen. Ansonsten kann die Versicherung den Antrag auf Zahlungsbeginn ablehnen. Des Weiteren ist eine eventuelle Vereinbarung einer sogenannten Karenzzeit ausschlaggebend für den Auszahlungsbeginn. Karenzzeit steht für den Zeitraum, in Monaten ausgedrückt, in dem die Versicherung noch nicht in der Leistungspflicht ist. Beginn der Karenzzeit ist immer das Ende eines Monats, während dem die Berufsunfähigkeit eintrat. Wurde eine Karenzzeit vereinbart, so kann sich der Auszahlungsbeginn der BU-Rente eben um diese Zeit verzögern. Zwar kann der Versicherungsnehmer hier dann schon die Berufsunfähigkeit Beantragen, die Zahlungen beginnen jedoch erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.
Des Weiteren muss ein Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigen. Dieser entscheidet dann, ab wann man berufsunfähig ist bzw. ob. Je nach Vertragsklauseln muss ein Arzt die Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate oder auch für 3 Jahre bestätigen. Diese Klauseln sind von Anbieter zu Anbieter und von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich geregelt. Nur, wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit für den vereinbarten Zeitraum bestätigt, ist die Versicherung in der Leistungspflicht. Die Versicherungsunternehmen haben auch, je nach Vereinbarung, das Recht, einen eigenen medizinischen Gutachter zu bestellen.
Für den Fall, dass eine Versicherung nicht auf ihr Verweisungsrecht verzichtet hat, hat sie das Recht, den betroffenen Versicherungsnehmer auf einen anderen Berufszweig zu verweisen und entsprechend die Auszahlung zu verweigern. Das bedeutet, nur, wenn im Vertrag der Verzicht auf das Verweisungsrecht festgehalten wurde, ist der Betroffene berufsunfähig, sobald er nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann.
Fazit
Wenn auch Sie durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben, so müssen auch Sie im Versicherungsfall, wenn Sie die Berufsunfähigkeitsrente Beantragen wollen, auf einiges achten. Es ist wichtig, die Vertragsinhalte genau zu lesen, am besten immer bereits vor Abschluss. Hier ist auch festgehalten, wie Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente Beantragen müssen und was es zu beachten gibt. Ähnlich verhält es sich auch bei der Erwerbsunfähigkeit Versicherung.