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Selbst in scheinbar wenig belastenden Berufen steigt die Zahl derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen. Es gibt Berufsbilder mit körperlicher Tätigkeit, bei denen nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten das – steigende – Renteneintrittsalter erreicht. Psychische Ursachen wie Depression, Burnout und Suchterkrankungen haben mittlerweile Probleme mit Rücken und Knien von Platz 1 der Ursachen für Berufsunfähigkeit (BU) verdrängt. Sie machen heute etwa ein Drittel aller Fälle aus. Wer als Betroffener nicht vorgesorgt hat und auf staatliche Hilfe hofft, wird seinen Irrtum vermutlich auf eine sehr harte Tour bemerken.
Erwerbsminderung versus Berufsunfähigkeit
Die Sozialversicherung hat sich schon vor Jahren aus der Versicherung des BU-Risikos verabschiedet. Nur für Jahrgänge bis 1960 gibt es noch einen rudimentären Vertrauensschutz. Die meisten Erwerbstätigen – als Arbeitnehmer oder Selbstständige – riskieren ohne private BU-Versicherung einen sozialen Abstieg, wenn sie ihre Arbeitskraft einbüßen. Der Grund hierfür ist die Differenzierung zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Was sprachlich sehr ähnlich klingt, ist tatsächlich ein himmelweiter Unterschied. Erwerbsunfähig ist, wer nicht für mindestens drei Stunden täglich in einem beliebigen Beruf arbeiten kann. Ob dieser Beruf den eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, wieviel man in diesem Beruf verdienen kann, ob er dem bisherigen sozialen Status entspricht, ob es überhaupt freie Stellen gibt – all das ist für die Anerkennung einer staatlichen Erwerbsminderungsrente bedeutungslos. Wenn ein hochqualifizierter Bilanzbuchhalter nach einem Burnout noch in der Lage ist, im Betriebsrestaurant die Suppe auszuschenken, muss er das machen. Kann er zwar nicht mehr in Vollzeit, aber zumindest noch stundenweise die Suppenkelle führen, bekommt er nur eine anteilige Rente. Und das auch nur, wenn gesetzlich definierte Wartezeiten erfüllt sind. Und je früher in der Erwerbsbiografie die Erwerbsminderung eintritt, desto kümmerlicher ist die Rente. Sie merken: Hier geht es nicht um die Absicherung einer gesellschaftlichen Stellung und eines lebenswerten Alltags, sondern um das nackte Existenzminimum.
BU-Versicherung ohne Verweisungsmöglichkeit
In der privaten BU-Versicherung wird dagegen nicht die Arbeitskraft als solche abgesichert, sondern ein ganz bestimmter, erlernter Beruf und das damit zu erzielende Einkommensniveau. Geleistet wird üblicherweise nach einem Alles-oder-Nichts-Prinzip, wenn eine BU von mindestens 50 % ärztlich festgestellt wird. Der Versicherer darf Sie nicht auf einen möglichen anderen Beruf verweisen, wenn dieser Beruf nicht Ihrem bisherigen Einkommen entspricht oder nicht das gleiche Sozialprestige hat. Ein Lehrer muss zum Beispiel keine Hausmeister-Tätigkeiten verrichten, selbst wenn er dafür das gleiche Geld bekommen würde wie bisher. Auch eine abstrakte Verweisung auf einen theoretisch möglichen Beruf, in dem es aber gar keine freien Stellen gibt, ist in heutigen Versicherungsbedingungen praktisch überall ausgeschlossen. Die versicherte Monatsrente legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest. Sie kann durch Dynamikvereinbarungen und eine Überschussbeteiligung dem sich ändernden Preisniveau und Lebensstandard angepasst werden. Nach der Rentenhöhe, dem BU-Risiko in der jeweiligen Berufsgruppe sowie nach Ihrem Alter bei Vertragsabschluss richtet sich der Beitrag.
BU-Versicherungen verstehen und vergleichen
Die BU-Versicherung schützt Menschen, die berufsunfähig werden, vor dem finanziellen Absturz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als alleinstehende Versicherung abgeschlossen werden oder als Zusatzversicherung in Kombination mit einer Lebensversicherung. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Berufsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer eine Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlungen. Sinn und Zweck liegen darin, den minimalen Lebensstandard trotz Berufsunfähigkeit aufrecht erhalten zu können. Durch Krankheiten oder Unfälle können viele Menschen nicht mehr am Berufsleben teilnehmen, mit der Folge, dass Geld in Form von Lohn und Gehalt fehlt.
Besonders junge Menschen sind hiervon stark betroffen. Zwar zahlt die gesetzliche Rentenversicherung je nach Fall eine Erwerbsminderungsrente als Stütze. Diese reicht jedoch nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Zudem sind Prüfung und Berechnung hier so kompliziert, dass es mitunter Monate dauern kann, bis Gelder fließen. Die Folge kann der finanzielle Absturz sein. Ob für sich selbst oder auch für die Absicherung der Familie, das Risiko der Berufsunfähigkeit sollte nicht außer Acht gelassen werden. Es gilt, sich frühestmöglich abzusichern, um im Fall der Fälle durch das finanzielle Sicherheitsnetz der BU-Versicherung aufgefangen zu werden.
Der Berufsunfähigkeitsbegriff
Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist vom Begriff der Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Während Berufsunfähigkeit bedeutet, dass die Person in ihrem Berufsfeld nicht mehr arbeiten kann, aber in einem anderen noch arbeiten könnte, bedeutet erwerbsunfähig, dass eine Person nicht mehr im Stande ist, überhaupt einen Beruf richtig auszuüben.
Häufig werden die Versicherungsbedingungen, oft auch als das Kleingedruckte bezeichnet, nicht wirklich wahrgenommen, obwohl diese von enormer Bedeutung sind. So kann es sein, dass jede Versicherungsgruppe den Begriff der Berufsunfähigkeit unterschiedlich auslegt bzw. hier unterschiedliche Bedingungen und Vorschriften zu Grunde liegen. Interessenten, die eine BU abschließen möchten, sollten die Versicherungsbedingungen genau beachten. Denn diese entscheiden letztendlich darüber, wann und was von der Versicherung geleistet wird.
Es empfiehlt sich, vor Abschluss einer solchen Versicherung, mehrere Angebote zu vergleichen und hier vor Allem auch einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen und die Begriffsdefinition der Berufsunfähigkeit zu achten. Von Versicherung zu Versicherung können hier gravierende Unterschiede bestehen.
Höhe der Versicherungsprämie
Um den Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss regelmäßig, meist monatlich, die sogenannte Versicherungsprämie gezahlt werden. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss regelmäßig einen Versicherungsbeitrag entrichten.
Die Höhe dieser Prämie richtet sich nach verschiedenen Faktoren und Gegebenheiten und kann von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer unterschiedlich hoch ausfallen. Neben Alter und Geschlecht sind hier auch weitere Faktoren wie das festgelegte Endalter, der ausgeübte Beruf, Versicherungsumfang, Freizeitaktivitäten oder auch der aktuelle Gesundheitszustand entscheidende Faktoren.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, eine BU so früh wie möglich abzuschließen. Je älter, desto höher sind die Risiken für die Versicherung, hier eventuell Leistungen erbringen zu müssen. Krankheiten, die später, im Alter und nach Abschluss auftreten, sind dann bereits mitversichert.
Bestimmte Berufe bringen bestimmte Risiken für Unfälle oder Erkrankungen mit sich. Ebenso einige Hobbies und Freizeitaktivitäten. Dieses erhöhte Risiko gleichen die Versicherer durch höhere Prämienbeiträge aus.
Auch der aktuelle Gesundheitszustand kann die künftige Prämie der BU stark beeinflussen. Ist ein potenzieller Versicherungsnehmer bereits an einer Krankheit erkrankt, so ist das Risiko umso größer, dass bei dieser Person einmal die Berufsunfähigkeit eintreten kann. Auch dieses erhöhte Risiko führt zu erhöhten Beitragszahlungen. Vor Abschluss einer BU müssen daher in der Regel meist Gesundheitsfragen beantwortet und je nach Person und Situation auch ärztliche Befunde und Papiere vorgelegt werden.
Und natürlich steigt die Prämie auch, je höher der gewünschte Versicherungsschutz ist. Je mehr Geld die Versicherung im Versicherungsfall leisten wird, desto teurer ist dann auch die Prämie.
Karenzzeit
Versicherer haben die Möglichkeit, in ihren Versicherungsbedingungen eine sogenannte Karenzzeit festzulegen. Karenzzeit steht für den Zeitraum in Monaten, im dem die Versicherung noch nicht zahlen muss. Das bedeutet, wurde eine Karenzzeit vereinbart, so muss die Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit erst dann leisten, wenn eben diese Karenzzeit vorbei ist. Beginn der Karenzzeit ist immer dann das Ende des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eintrat.
Der Vorteil einer möglichen Karenzzeit besteht für den Kunden bzw. Versicherungsnehmer darin, dass durch die Vereinbarung einer Karenzzeit der Versicherer eine niedrigere Prämie, also einen niedrigeren Beitrag anbieten kann. Der Nachtteil hier kann dann allerdings sein, dass der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall sehen muss, wie er diesen Zeitraum finanziell überbrückt bekommt.
Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
Je höher die gewünschte monatliche Berufsunfähigkeitsrente, desto höher ist auch die zu zahlende Prämie. Dennoch sollte die monatliche Berufsunfähigkeitsrente nicht zu gering angesetzt werden, da ansonsten finanzielle Engpässe drohen können. Eine gute Berufsunfähigkeitsrente sollte so berechnet und angesetzt werden, dass sie die zu erwartende monatliche Versorgungslücke durch den Wegfall des Einkommens schließen kann. Mit eingerechnet werden können und sollten hier weitere Versicherungen und Absicherungen, sei es gesetzlich oder privat. Weitere vorhandene Versicherungen können ebenfalls helfen, die zu erwartende Versorgungslücke zu schließen. In solchen Fällen kann dann auch die Berufsunfähigkeitsrente auch dementsprechend niedriger angesetzt werden.
Wichtig ist in jedem Fall eine genaue Analyse der eventuellen Versorgungslücke. Nur so können sich Versicherungsnehmer vor einem bösen Erwachen schützen. Das regelmäßige Einkommen sichert den Lebensstandard. Fällt dieses durch Krankheit oder Unfall weg, ist es wichtig, finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben, um den nötigen Lebensstandard weiterhin aufrecht zu erhalten. Das ist jedoch nur möglich, wenn bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die zu erwartende monatliche Berufsunfähigkeitsrente entsprechend genau berechnet und angesetzt wird.
Klauseln
Interessenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten sich nicht nur nach Prämie und der zu erwartenden Leistung für eine bestimmte Versicherung entscheiden. Ein zweiter Blick in die einzelnen Vertragsklauseln kann hier oft sehr hilfreich sein. Hier wird u.a. festgelegt, welche Personengruppen oder Berufsgruppen wie behandelt und gehandhabt werden. Es ist wichtig, sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Bild über die einzelnen Klauseln der verschiedenen Anbiete zu machen und hier Vergleiche anzustellen. Nur so kann man sich sicher sein, die optimale und persönlich am besten passende Absicherung zu erhalten. Wer bereits vor einem Abschluss prüft, braucht keine Angst vor einem bösen Erwachen im Versicherungsfall zu haben.
Klauseln haben eine rechtliche Funktion. Sie regeln und legen fest, welche Leistungen für welche Personenkreise erweitert oder begrenzt werden. Durch die Klauseln können also erhöhte Risiken ausgeschlossen oder eben auch aufgenommen werden. Demnach werden leistungseinschränkende und leistungserweiternde Klauseln unterschieden. Leistungserweiternde Klauseln können aber zur Folge haben, dass die Prämie eventuell höher angesetzt wird, da ein erhöhter Versicherungsschutz vorliegt. Hier sollte und müsste jeder Fall individuell betrachtet werden.
Dienstunfähigkeitsklausel
Diese Klausel ist besonders wichtig für Beamte und Soldaten. Während andere Arbeitnehmer berufsunfähig werden können, spricht man bei Beamten und Soldaten von einer sogenannten Dienstunfähigkeit. Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind jedoch nicht immer gleichzusetzen. Oft werden diese beiden Begriffe unterschiedlich ausgelegt und behandelt. Dies kann zur Folge haben, dass ein Beamter oder ein Soldat, der ein BU abgeschlossen hat, im schlimmsten Fall trotz diagnostizierte Dienstunfähigkeit keine Leistung erhält, eben weil Dienstunfähigkeit nicht immer gleichgesetzt wird mit einer Berufsunfähigkeit. Die sogenannten Dienstunfähigkeitsklauseln regeln und legen fest, ob und wann auch dienstunfähige Menschen von einer Berufsunfähigkeitsrente Leistungen erhalten. Menschen, die der Personengruppe Beamte oder Soldaten angehören, sollten vor Abschluss einer BU in jedem Fall auf das Vorhandensein sowie die Formulierung dieser Klausel achten und gern auch einen zweiten Blick riskieren. Nur wenige Versicherer bieten diese Klausel an, ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall. Nur so können sich diese Personengruppen davor schützen, im Versicherungsfall mit leeren Händen dazustehen.
Beinhaltet der BU-Vertrag die Dienstunfähigkeitsklausel, so erhält die Person, die von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wurde, die Leistung, ohne dass eine erneute Überprüfung von Seiten der Versicherung vorgenommen wird. Hier muss jedoch zwischen der echten und der unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden werden. Nur bei der Echten ist dieser Weg garantiert. Ein genaues Lesen der Klauseln vor Abschluss ist ratsam.
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist somit eine sogenannte leistungserweiternde Klausel. In die BU wird auch das Risiko mit aufgenommen, bei Dienstunfähigkeit von Beamten und Soldaten leisten zu müssen.
Flugdienstunfähigkeitsklausel (Lizenzverlustversicherung)
Auch die Flugdienstunfähigkeitsklausel ist eine leistungserweiternde Klausel. Hat ein Pilot eine BU abgeschlossen, in der diese Klausel enthalten ist, so bedeutet der Lizenzverlust automatisch die Leistung der Versicherung. Wurde eine solche Klausel mit eingebunden, so muss die Versicherung in jedem Fall leisten und darf den Versicherungsnehmer nicht auf andere Flugtätigkeiten verweisen bzw. ihn nicht dazu zwingen. Der Versicherungsnehmer erhält nach Verlust der Lizenz in jedem Fall die vereinbarte Versicherungsleistung.
Schüler- und Studentenklauseln
Die Schüler-und Studentenklausel ist eine leistungsmindernde Klausel. Diese kann sich, wenn sie ein Teil des Versicherungsvertrages ist, negativ für den jeweiligen Versicherungsnehmer auswirken. Grundsätzlich gilt, eine BU so früh wie möglich abzuschließen. So hat man als Versicherungsnehmer die Chance auf eine möglichst geringe Prämie und wirkt des Weiteren frühzeitig dem Risiko der Berufsunfähigkeit zumindest finanziell entgegen. Wer jedoch schon als Schüler oder Student eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, ob die sogenannte Schüler-und Studentenklausel Vertragsbestandteil ist. Ist dies der Fall, so erhält der Versicherungsnehmer, solange er noch Schüler oder Student ist, im Versicherungsfall nur dann sein Geld, wenn eine 100%ige Erwerbsunfähigkeit vorliegt, das heißt, wenn die Person in gar keinem Beruf mehr arbeiten kann. Ansonsten verweisen die Versicherer in solchen Fällen auf Alternativberufe. Junge Menschen sollten daher drauf achten, während ihrer Schul- und Studienzeit nur solche BU-Verträge abzuschließen, die diese Klausel nicht beinhalten. So können sie sicher sein, dass sie ein Recht auf vollen BU-Schutz ohne Einschränkungen haben.
Klauseln für Hausfrauen und -männer
Auch wenn Hausfrauen oder auch Hausmänner oft als nicht berufstätig eingruppiert werden, so leisten sie doch einen unbezahlbaren Beitrag. Nicht auszudenken, wenn aufgrund von Unfällen oder Krankheiten Hausfrauen-und Männer ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Eine teure Haushaltshilfe muss dann oft her. Deshalb sollten auch diese Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese kann dann z.B. die Kosten für eventuelle Haushaltshilfen etc. auffangen.
Vor Abschluss sollten die potenziellen Versicherungsnehmer aber darauf achten, dass der BU-Vertrag keine Klauseln für Hausfrauen- oder Männer beinhaltet. Eine Erwerbsfähigkeitsklausel bzw. eine Verweisungsklausel kann sich für den Versicherungsnehmer im Fall der Fälle negativ auswirken. Kann z.B. eine Hausfrau ihren bisherigen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen, so hat der Versicherer, der diese Klausel mit aufgenommen hat, das Recht, die Leistung zu verweigern und die Hausfrau auf eine andere ihr mögliche Tätigkeit außerhalb ihres Haushaltes verweisen. Die Hausfrauen- und Männer Klausel ist demnach auch eine leistungsmindernde Klausel.
Hausfrauen und auch die Männer sollten in jedem Fall, ebenso wie alle anderen Erwerbstätigen Menschen, eine private BU abschließen. Hier sollte man jedoch darauf achten, dass der Vertrag eben diese Klausel nicht beinhaltet. Es lohnt sich, hier mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Nur so kann Frau und auch Mann sicher sein, ein Recht auf maximale Absicherung und Leistung zu haben.
Optionsklauseln für Existenzgründer
Existenzgründer stehen meist noch am Anfang ihrer Karriere, wissen noch nicht, ob sie Erfolg haben werden und sind meist auch finanziell noch nicht sehr gut gestellt. Aus diesem Grund verzichten viele Existenzgründer auf teure Versicherungen, so oft auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Was aber, wenn kurz nach dem Einstieg in die Selbständigkeit gesundheitliche Probleme und Einschränkungen die weitere Arbeit unmöglich machen? Hier könnte eine BU dann helfen, zumindest die finanziellen Lücken zu schließen.
Um diesen Menschen entgegenzukommen und ihnen trotz eines geringen finanziellen Spielraums eine BU möglich und schmackhaft zu machen, haben die Versicherer verschieden sogenannte Optionsklauseln ins Leben gerufen, die dem eventuellen künftigen Versicherungsnehmer verschiedene Möglichkeiten der BU aufzeigen und ermöglichen.
So können Existenzgründer erst mal eine temporär begrenzte BU wählen, z.B. für 5 Jahre. Dies hat den Vorteil, dass die Prämie aufgrund des überschaubaren Risikos für den Versicherer meist günstiger ausfällt. Des Weiteren gibt es abgespeckte Modelle der BU für Existenzgründer. Diese weisen meist zwar den vollen Versicherungsschutz auf, verzichten aber zu Gunsten der Prämie auf kostspielige Highlights wie z.B. den Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Diese Variante ist eine gute Einsteiger-BU.
Auch können Existenzgründer als Option die variable Prämie wählen. Diese BU beginnt dann mit einer geringen Prämie in noch jungen Jahren, steigt jedoch mit dem Alter an. In der Hoffnung, mit der Existenzgründung Erfolg zu haben und sich in späteren Jahren eine höhere Prämie leisten zu können, schließen viele Existenzgründer auch gerne diese Variante ab.
Mit Mut zur Lücke schließen Existenzgründer BU-Modelle ab, die nur ein eingeschränktes Leistungsniveau haben. In Kombination mit sogenannten Nachversicherungsgarantien können Versicherungsnehmer gleich zu Beginn eine erweiterte Gesundheitsprüfung machen und sich so das Recht sichern, später das Leistungsniveau ohne weitere Gesundheitsprüfungen zu erhöhen bzw. zu erweitern.
Welches BU-Modell am besten geeignet ist, muss letztendlich jeder Existenzgründer für sich entscheiden. Falsch aber wäre es in jedem Fall, ganz auf eine BU zu verzichten. Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit sollen niemals außer Acht gelassen werden.
Azubi-Klauseln
Auch Azubis sollten sich bereits frühzeitig um eine BU kümmern. Denn je früher das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert wird, desto geringer kann die Prämie ausfallen. Allerdings sollten Auszubildende darauf achten, dass ihr Vertrag die sogenannte Azubi-Klausel nicht enthält. Denn diese besagt, dass Auszubildende während der Ausbildung nur im Falle der vollen Erwerbsminderung ein Anrecht auf Leistung seitens der Versicherung hat. In der Regel erlischt diese Klausel erst dann automatisch, sobald der Versicherungsnehmer seine Ausbildung beendet hat. Auszubildende sollten daher vor Abschluss unbedingt mehrere Angebote vergleichen und darauf achten, dass die Azubi-Klausel kein Vertragsbestandteil ist. Nur so hat der Versicherungsnehmer dann auch das Anrecht auf Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit ab 50%.
Gesundheitsfragen
Will eine Person eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, so muss sie dies zunächst bei einer Versicherung beantragen. Im Rahmen des Antrages ist es auch erforderlich, eine Reihe von Gesundheitsfragen zu beantworten. Hiermit wollen sich die Versicherer vor einem zu hohen Risiko bei bereits vorhandenen Erkrankungen absichern. Die Folge können hier dann erhöhte Beiträge oder im schlimmsten Fall auch Ablehnungen sein.
U.a. werden im Rahmen der Gesundheitsfragen Angaben zu Größe und Körpergewicht verlangt, hieraus können eventuelle Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen abgelesen werden. Auch muss der Antragsteller angeben, wie oft und warum er in den letzten 5 Jahren beim Arzt war bzw. wie oft und warum in den letzten 10 Jahren im Krankenhaus. Kann der Antragsteller hier keine genauen Angaben machen, so kann mit seiner Erlaubnis auch der behandelnde Arzt Auskunft erteilen. Des Weiteren müssen auch sämtliche relevante Vorerkrankungen und auch psychische Erkrankungen benannt werden. Denn auch diese können Ursache für eine mögliche Berufsunfähigkeit werden.
Nach Eingang des Antrags auf eine BU führt die Versicherung dann eine Gesundheitsprüfung durch. Liegen keine relevanten Vorerkrankungen oder Risiken vor, so wird der Antrag in der Regel schnell und ohne Probleme genehmigt und policiert. Risikobehaftete Anträge kann die Versicherung dann unterschiedlich behandeln. So können z.B. erhöhte Prämienzahlungen die Folge sein. Auch können bestimmte Erkrankungen aus der BU ausgeschlossen werden, wenn hier für die Versicherung ein zu großes Risiko vorliegt. Natürlich kann eine Versicherung auch risikobehaftete Anträge ohne Einschränkungen annehmen. Genauso gut können einzelne Anträge jedoch auch abgelehnt werden.
Für Interessenten mit Vorerkrankungen und Risikofaktoren kann sich ein Vergleich lohnen. Unterschiedliche Faktoren und Risiken werden von den einzelnen Versicherern oft unterschiedlich bewertet und eingestuft. So kann es sein, dass jemand von der einen Versicherung abgelehnt wird, von einer anderen jedoch eine Zusage bekommt. Auch können hier unterschiedlich hohe Beiträge berechnet werden, je nach Handhabung der einzelnen Versicherungsunternehmen.
Es gibt aber auch Versicherungsunternehmen, die eine BU ohne jegliche Gesundheitsprüfung anbieten. Hier sollten Interessenten aber in jedem Fall die weiteren Bedingungen und Klauseln genau studieren. Denn es kann sein, dass sich die Versicherer ihr erhöhtes Risiko dann über eine andere Schiene absichern lassen. So können hier dann auch überhöhte Prämien die Folge sein.
Eintritt der Leistungspflicht
Eine BU leistet nicht automatisch, wenn der Versicherungsnehmer einfach mitteilt, jetzt berufsunfähig zu sein. Der Sachverhalt kann sich weit komplizierter gestalten. So bedeutet berufsunfähig nicht gleich, dass die Person gar nicht mehr arbeiten kann. Ohne den Verzicht auf die Verweisung auf andere Berufe hat die Versicherung das Recht, dem Antragsteller die Leistung zu verweigern und auf einen anderen Berufszweig hin zu verweisen.
Wer eine BU-Rente beantragt, muss mindestens 60 Monate, also 5 Jahre lang bereits versichert gewesen sein und mindestens 36 Beiträge gezahlt haben. Die Höhe der zu erwartenden monatlichen Rente richtet sich bei der BU nach den geleisteten Zahlungen der Prämien.
Des Weiteren ist die Prognose eines Arztes erforderlich. Je nach Vertrag wird hier von Seiten der Versicherer eine Prognose von 6 Monaten oder auch 3 Jahren verlangt. Nur, wenn der Arzt bestätigt, dass er minimal für diesen Zeitraum die Berufsunfähigkeit prognostizieren kann, muss die Versicherung leisten. Die Versicherung hat zudem das Recht, einen Fachmediziner als Gutachter einzusetzen. Nicht immer also reicht das Urteil und die Prognose des jeweiligen Hausarztes.
Wichtig ist in jedem Fall, der Versicherung unverzüglich alle verlangten Unterlagen einzureichen. Hier sind keine speziellen Formulare erforderlich. Die Verwendung der entsprechenden Formulare der Versicherung ist jedoch empfehlenswert, da dies meist die Bearbeitung für die Versicherung vereinfacht und auch beschleunigt.
Wurde eine Karenzzeit vereinbart, so kann diese den Beginn der Leistungseinsetzung um die vereinbarten Monate verzögern. Eine Karenzzeit kann, muss aber nicht vereinbart werden. Dieses Recht behalten sich die Versicherer vor.
Kündigungsmöglichkeiten & Sanktionsrechte
Das Versicherungsunternehmen hat das Recht auf Kündigung bzw. das Sanktionsrecht, wenn der Antragsteller bzw. Versicherungsnehmer bewusst falsche Angaben macht oder auch gemacht hat. Dies könnte z.B. aus Gründen der Verschleierung gemacht werden. Hat z.B. ein Antragsteller schlimme Vorerkrankungen und Angst, von der Versicherung abgelehnt zu werden, so kommt es vor, dass Angaben bewusst fehlerhaft gemacht oder Krankheiten verschwiegen werden. Kommen diese Fakten im Nachhinein ans Licht, so hat der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen bzw. davon zurückzutreten.
Und auch, wenn ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat und bewusst die Berufsunfähigkeit herbeigeführt hat, kann die Versicherung die Leistung verweigern und zudem auch den Vertrag kündigen. Hier gilt jedoch immer, dass das Fehlverhalten des Versicherungsnehmers auch eindeutig nachgewiesen und belegt werden kann.
Steuerliche Förderung
Steuerliche Förderungen bzw. Einsparungen machen auch so manche Versicherung attraktiv. So auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Staat honoriert, dass sich Menschen auch privat absichern. Ein Teil der Versicherungsprämien kann hier durch Steuerersparnisse finanziert werden. Hier hat ein Interessent 2 Möglichkeiten. Zum einen kann er eine seine Riester-Rente mit einer BU kombinieren. Und auch eine betriebliche Altersvorsorge kann mit einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden. Die hieraus resultierenden Steuerersparnisse helfen, einen Teil der Versicherungsbeiträge zu finanzieren. So wird auch der Abschluss einer BU auch aus steuerlicher Sicht durchaus attraktiv. Menschen, die zu hohe Prämien scheuen, können diese somit senken.
Kriterien für Auswahl und Vergleich
Der Markt ist voll von verschiedenen Versicherern und Verssicherungsunternehmen. Oft scheint es, als würden sich die einzelnen Angebote ähneln, doch die Unterschiede stecken im Detail. Eine BU ist eine wichtige und fast unverzichtbare Versicherung für alle, die sich auch im Falle einer Berufsunfähigkeit ihren Lebensstandard erhalten und nicht finanziell abrutschen möchten. Interessenten sollten in jedem Fall immer mehrere Angebote vergleichen. Dabei kann der Vergleich selbst oder auch mit Hilfe eines Maklers gemacht werden. Auch das Internet kann hier sehr hilfreich sein. Hier können Interessenten einzelne Anbieter vergleichen und einzelne Angebote genauer unter die Lupe nehmen. Viele Versicherer und andere Anbieter bieten einen solchen Vergleich bzw. einen solchen Test an. Ein Vergleich kann helfen, einzelne Versicherungspunkte gegenüberzustellen. Ein Test hingegen kann aufzeigen, ob und welche Versicherung für eine Person geeignet ist. Oft wird auch ein Test oder auch mehrere im Internet dokumentiert, wo verschiedene Verbraucherzentralen oder auch andere Interessenten und Versicherungsnehmer ihre Erfahrungen schildern.
Bei jedem Test oder Vergleich bezüglich einer BU-Versicherung ist es jedoch wichtig, nicht nur auf die Prämie und die zu erwartende Leistung zu achten. Viele andere Kriterien und Aspekte machen den einzelnen Vertrag aus bzw. den Unterschied von einem zum anderen Anbieter. Nur das Gesamtbild aller Fakten, Vertragsbedingungen und Klauseln kann ein aussagekräftiges Ergebnis sein. Nur so kann eine wirklich gute und sinnvolle Entscheidung getroffen werden. Viele Bedingungen und Klauseln können für den einzelnen Versicherungsnehmer ein Vorteil sein, viele jedoch aber auch ein Nachteil. Genaues Lesen und Informieren, am besten immer vor Vertragsabschluss, kann hier ein böses Erwachen verhindern.
Verzicht auf eine Abstrakte Verweisung
Gute BU-Versicherungen beinhalten in jedem Fall den Verzicht auf eine abstrakte Verweisung seitens des Versicherers. Interessenten sollte immer darauf achten, dass ihre mögliche künftige BU diese Verzichtsklausel beinhaltet.
Tritt die Berufsunfähigkeit ein, so hat ein Versicherungsunternehmen grundsätzlich das Recht, den Kunden auf die mögliche Ausübung eines anderen Berufes zu verweisen. Gute BU-Versicherungen haben in ihren Bedingungen jedoch die Klausel, dass hier eben auf dieses Verweisungsrecht verzichtet wird. Steht fest, dass der Versicherungsnehmer langfristig, minimal für 6 Monate, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann bzw. einen ähnlichen, der seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, so liegt hier dann der Fall der Berufsunfähigkeit vor. Die Versicherung leistet und verlangt keine Umschulung oder berufliche Neuorientierung. Fehlt diese Verzichtsklausel, so kann es für den Versicherungsnehmer eventuell schwierig werden, seine Leistungen auch wirklich zu bekommen. Es kann sein, dass die Versicherung dann zwar sieht, dass der Kunde seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, hier aber dann voraussetzt, dass ein anderer Beruf noch möglich wäre. Dies wäre dann die abstrakte Verweisung, d.h., die Versicherung verweist den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf, der nichts mit seinem bisherigen Tätigkeitsfeld zu tun hat. Nur wenn die Versicherung in ihren Vertragsbedingungen auf ihr abstraktes Verweisungsrecht verzichtet, kann sich der Versicherungsnehmer sicher sein, seine Leistung im Versicherungsfall auch wirklich zu bekommen.
Sechs-Monats-Prognose
Ein weiteres Plus für gute Verträge kann im Falle der BU-Versicherung der sogenannte Prognosezeitraum sein. Viele Versicherungen verlangen, dass ein Arzt die Berufsunfähigkeit für mindestens 3 Jahre bestätigt. Je nach Beruf und Krankheitsbild kann sich dies jedoch schwierig bis gar unmöglich gestalten. Gute Versicherungen fordern hier lediglich einen Prognosezeitraum von minimal 6 Monaten. Diagnostiziert bzw. prognostiziert hier dann ein Arzt die Berufsunfähigkeit für mindestens die nächsten 6 Monate, so leistet die Versicherung, so lange hier eben dieser 6-monatige Zeitraum festgelegt wurde. Bei Prognosezeiträumen von 3 Jahren kann sich dies dann schon schwieriger gestalten. Kann ein Arzt hier dann nicht eindeutig sagen, dass die Berufsunfähigkeit für minimal die nächsten 3 Jahre bestehen wird, so kann in diesem Fall die Versicherung auch die Leistung verweigern. Auf der Suche nach einer guten BU und einem entsprechend gutem Vertrag sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass hier lediglich ein Prognosezeitraum von 6 Monaten gefordert wird.
Anerkennung ab Beginn
Nicht bei jeder Krankheit kann von Beginn an eindeutig gesagt werden, ob und wie lange die Berufsunfähigkeit bestehen wird. Es kann daher passieren, dass einige Versicherer erst einmal nicht leisten und die ersten 6 Monate abwarten. Besteht dann noch immer die Berufsunfähigkeit, so zahlt die Versicherung dann ab dem 7. Monat. Bei einem Prognosezeitraum von 3 Jahren verhält sich dieser Sachverhalt noch drastischer.
Eine gute BU-Versicherung macht aus, dass der Versicherer bereit ist, die Berufsunfähigkeit ab Beginn anzuerkennen. Das bedeutet, auch wenn keine Prognose möglich ist und die Versicherung die ersten 6 Monate abwartet, ist sie dann jedoch bereit, besteht die Berufsunfähigkeit immer noch, auch für die bereits vergangenen 6 Monate zu leisten. Bei einem Vergleich einzelner BU-Angebote sollte darauf geachtet werden, dass der potenzielle künftige Versicherer die Anerkennung ab Beginn in seinen Vertragsbedingungen festgehalten hat.
Rückwirkende Zahlung
In der Regel leistet eine BU erst dann, wenn ihr die Berufsunfähigkeit gemeldet wird, unabhängig davon, ob diese schön länger besteht. Zwar sollte jeder Versicherungsnehmer bestrebt sein, seine Leistungen schnellstmöglich zu erhalten und demnach auch zeitnah der Versicherung eine Meldung zu machen, die Praxis jedoch sieht oft anders aus. Im Falle der Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall haben viele Betroffene oft viele Probleme zu bewältigen und ihren Alltag neu zu ordnen. Eine Versicherungsmeldung kann hier dann schon mal untergehen. Gute und seriöse Versicherungsanbieter bieten nur Berufsunfähigkeitsversicherungen an, die auch rückwirkend zahlen. So sind hier auch rückwirkende Zahlungen für mindestens 3 Jahre möglich. Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter geben Auskunft darüber, ob die Versicherung auch rückwirkend leistet. In jedem Fall ist es gut und ein Plus, wenn eine rückwirkende Leistung fester Vertragsbestandteil ist.
Zinslose Stundung auf Antrag
Ist die Berufsunfähigkeit eingetreten und hat der Versicherte seiner Versicherung diese auch gemeldet, so kann die Prüfung mitunter sehr lange dauern und viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Betroffenen müssen dann meist sehen, wie sie bis dahin finanziell über die Runden kommen. Gute Versicherer zeichnet aus, dass sie die Klausel über die zinslose Stundung auf Antrag mit in ihre Verträge aufnehmen. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er auch bereits während der Prüfungsphase seine BU-Rente erhält.
Nachversicherungsgarantie
Eine Berufsunfähigkeitsrente dient der Aufrechterhaltung des Lebensstandards bei Berufsunfähigkeit. Bestimmte Ereignisse, wie z.B. Berufswechsel, Heirat oder Geburt eines Kindes können dazu führen, dass die zuvor abgeschlossene BU-Versicherung nicht mehr ausreichend ist. Die sogenannte Nachversicherungsgarantie ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, in solchen Fällen seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dann nicht erforderlich. Die Nachversicherungsgarantie ist ein dickes Plus, von dem vor Allem Berufseinsteiger und Singles profitieren können. Einem guten BU-Vertrag sollte diese Garantie in keinem Fall fehlen. Ein Test oder Vergleich einzelner BU-Angebote kann helfen, gute Versicherer zu finden, die eben auch diese Nachversicherungsgarantie anbieten.
Inflationsausgleich
Von Inflation wird gesprochen, wenn die Preise für Güter steigen und hierdurch die Kaufkraft dementsprechend abnimmt. Das bedeutet, Menschen bekommen für ihr Geld weniger, man könnte sagen, der Wert des Geldes sinkt.
Wer aufgrund einer Berufsunfähigkeit auf die BU-Rente angewiesen ist, kann aufgrund von Inflation im Laufe der Jahre mit finanziellen Engpässen rechnen müssen. Die Rente bleibt gleich, die Lebenshaltungskosten jedoch steigen, alles wird teuer, das Geld ist weniger wert.
Aus diesem Grund sollte ein guter BU-Vertrag eine garantierte Rentensteigerung zum Ausgleich der Inflation beinhalten. So ist gewährleistet, dass die Rente und somit auch der Wert des Geldes kontinuierlich zum Güterpreis steigen. Nur so können sich Versicherungsnehmer sicher sein, dass ihre BU-Rente ausreichen wird, um auch in Jahren der Inflation ihren Lebensunterhalt zu decken und abzusichern.
Bei einem Vergleich vor Abschluss sollten Interessenten daher unbedingt darauf achten, dass ihr potenzieller BU-Vertrag auch diese Klausel enthält. Vergleichen lohnt sich und schützt vor eventuellen Problemen in naher oder auch ferner Zukunft.
Begrenzung des Rücktrittsrechts
Grundsätzlich hat ein Versicherungsunternehmen das Recht, von dem Versicherungsvertrag zurückzutreten, wenn der Arbeitnehmer seine Anzeigepflicht verletzt hat. Das bedeutet, die Versicherung muss dann auch nicht leisten. Hier kann es jedoch passieren, dass ein Versicherungsnehmer unbeabsichtigt falsche, fehlerhafte und lückenhafte Angaben macht, z.B. dann, wenn er es nicht besser wusste oder sonstige Gründe vorlagen. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass in den Versicherungsklauseln auch die Begrenzung des Rücktrittsrechts der Versicherungsgesellschaft mit eingebunden ist. Verletzt hier dann eine versicherte Person unbeabsichtigt ihre Anzeigepflicht, so wird der Zeitraum, in dem die Versicherung zurücktreten darf, durch diese Klausel eingegrenzt. Ein Zeitraum von fünf Jahren oder auch kürzer ist hier möglich und denkbar, je nach Versicherer. Es gibt jedoch auch Verträge, die diese Klausel nicht beinhalten. Ob durch eigenständiges Vergleichen oder durch die Hilfestellung von einem Test zu Berufsunfähigkeitsversicherungen in Internet oder Fachzeitschriften, schnell können sich Interessenten hier einen Überblick verschaffen, welche Anbieter diese Klausel aufgenommen haben.
Klare Regelung befristeter Anerkenntnisse
Die klare Regelung befristeter Anerkenntnis regelt und legt fest, wie oft die Berufsunfähigkeit während der Auszahlungsphase der BU-Rente überprüft werden muss. Hier kann es je nach Vertrag und Versicherer zu großen Unterschieden kommen. Ein weiteres Kriterium, das bei einem Test oder einem Vergleich berücksichtigt werden sollte. Am besten ist es natürlich, wenn eine Versicherung nur eine einmalige Überprüfung fordert und die Berufsunfähigkeit dann unbefristet anerkennt.
.10 Verzicht auf Nachprüfung
Diese Klausel schließt an die klare Regelung befristeter Anerkenntnis an. Wird die Berufsunfähigkeit nur befristet anerkannt, so schließt die Klausel zum Verzicht auf Nachprüfung aus, dass während dieses Zeitraumes, für den die BU anerkannt wurde, eine weitere Nachprüfung stattfinden kann und darf. Beide Klauseln sollten in jedem guten BU-Vertrag vorhanden sein. Ein zweiter Blick in die Bedingungen ist immer ratsam. Zwar kann ein Vergleich viel Arbeit bedeuten und mühselig sein, doch vergleichen kann bares Geld sparen, und auch Ärger und Sorgen.
.11 Verzicht auf § 19 VVG
§19 des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) besagt, dass die Versicherung das Recht hat, die Beiträge zu erhöhen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat und somit ein erhöhtes Risiko für die Versicherung besteht. Das kann z.B. bedeuten, dass eine Krankheit oder auch ein risikobehaftetes Hobby nicht mit angegeben wurden. Dadurch jedoch steigt das Risiko für die Versicherung, da hierdurch auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt. Nicht immer jedoch ist eine solche Verschweigung bestimmter Tatsachen unbedingt beabsichtigt. So kann es z.B. sein, dass eine Krankheit bei Vertragsabschluss zwar bereits bestand, der Versicherungsnehmer davon aber noch nichts wusste. Oder auch, dass das Hobby einfach untergegangen und nicht als relevant betrachtet wurde. Aus diesen Gründen verzichten viele Versicherer mittlerweile auf diesen Paragraphen. Ein weiteres Plus für jeden guten Vertrag und jeden seriösen Anbieter.
.12 Weltweiter Versicherungsschutz
Viele Versicherer grenzen den Versicherungsschutz ein, z.B. auch, dass er nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Dennoch ist es wichtig, hier auf einen weltweiten Versicherungsschutz zu achten. So kann es z.B. sein, dass ein Versicherungsnehmer von seinem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit, z.B. 1 oder 2 Jahre, ins Ausland versetzt wird. Wäre hier dann der BU-Schutz auf Deutschland begrenzt, müsste die Versicherung hier dann im Fall der Fälle während des Auslandaufenthalts nicht leisten. Und auch während des Urlaubs im Ausland kann diese Klausel von Bedeutung sein und werden. Somit ist auch diese Klausel nahezu unverzichtbar bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
.13 Verzicht auf Arztanordnungsklausel
Es gibt Versicherungen, die sich das Recht vorbehalten, den Versicherungsnehmern bestimmte Ärzte zuzuordnen. So kann es dann sein, dass ein Kunde im Versicherungsfall einen von der Versicherung vorgeschlagenen Arzt wählen muss und sich dann auch dessen Behandlungsvorschlägen fügen muss. Die Arztanordnungsklausel schränkt den Versicherungsnehmer enorm ein, u.a. auch in der freien Entscheidung der für ihn richtigen und passenden Behandlungen. Um auf diese freie Entscheidung nicht verzichten zu müssen, kann im Vertrag zur BU auf diese Klausel verzichtet werden. Doch längst nicht alle Versicherer verzichten hier eben auf das Recht, einen Arzt anordnen zu können. Ein weiteres wichtiges Vergleichskriterium bei der Suche und Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vorabanfrage
Nicht jeder, der gerne eine BU abschließen würde, bekommt auch eine genehmigt. Es gibt Vorerkrankungen, Risiken und Lebensumstände, die für viele Versicherer den Abschluss einer BU ausschließen. Eine Vorabanfrage kann Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang eine BU möglich ist. Es empfiehlt sich dann, mehrere Vorabanfragen zu machen, denn jeder Versicherer behandelt einzelnen Krankheiten oder sonstige Risiken anders. Lehnt eine Versicherung ab, so kann es dennoch sein, dass eine andere Versicherung einen Abschluss anbietet.
Fazit
Wenn auch Sie über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, so haben Sie bereits den ersten wichtigen Schritt gemacht. Denn die BU ist eine der wohl wichtigsten Versicherungen und sollte in keinem Fall außer Acht gelassen werden. Ein Test oder ein Vergleich können Ihnen helfen, den für Sie passenden Vertrag zu finden. Auch Vorabanfragen können hilfreich sein, insbesondere dann, wenn Sie Vorerkrankungen haben oder einen Beruf oder auch ein Hobby mit gesteigertem Risiko haben. Grundsätzlich gilt, dass Sie nicht nur auf Prämie und Leistung achten sollten, sondern auch alle weiteren Versicherungsbedingungen und Versicherungsklauseln genau unter die Lupe nehmen und gegenüberstellen sollten. Einige Klauseln sind ein Muss, andere wiederum sollten Sie in jedem Fall vermeiden. Ein bisschen mehr Arbeit im Vorfeld kann Ihnen viel Ärger, Probleme und auch Geld sparen. Vergleichen lohnt sich!
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