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Auch Azubis können berufsunfähig werden

Einer gravierenden Gesetzeslücke sind Auszubildende ausgesetzt, denn einen Schutz gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) genießen Sie nicht. Die seit 2001 geltenden Regeln zur Erwerbsminderungsrente beinhalten eine Berechnung der Ansprüche nach Entgeltpunkten, also bereits durch Arbeitseinkommen erarbeitete Leistungsansprüche, und das für mindestens 60 Beitragsmonate und greifen so nicht bei Lehrlingen.

Private Vorsorge absolut notwendig

Dieser dramatischen Situation wird viel zu wenig Augenmerk geschenkt. Doch wie schnell kann durch einen Unfall oder eine langwierige oder chronische Krankheit ein ganzes Erwerbsleben zerstört werden? Das hieße für den jungen Menschen, dass er im Fall der Fälle gar kein Einkommen mehr erzielen kann und ein Leben lang auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Hier hilft nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende.

Man kann sich mit einem separaten Vertrag oder mit einer so genannten Zusatzversicherung, die in eine Risiko-Lebensversicherung oder eine private Lebens- oder Rentenversicherung integriert wird, absichern. Natürlich muss sich die Auswahl der passenden Variante gerade zu Beginn des Berufslebens nach dem jeweiligen Geldbeutel richten. Ein guter Online-Vergleich, der auch die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen integriert, gibt aber eine sehr gute Orientierung.

Gerade die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende sollten so auch genau durchleuchtet werden, denn kleine Formulierungen können im Leistungsfall große Auswirkungen haben. Beispielsweise kommt dem Prognose-Zeitraum eine große Bedeutung zu, unterscheiden sich doch die Anbieter dort gravierend. Wird bei guten Tarifen auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent für voraussichtlich sechs Monate abgestellt, gibt es noch Tarife, die voraussichtlich drei Jahre oder dauernd formulieren, was sich finanziell natürlich gravierend auswirkt.

Es gibt viele Gründe für Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Azubi sollte so passen, dass sie für ein ganzes Leben Bestand haben kann. Bei der vereinbarten Laufzeit ist also das geplante Berufsleben nicht aus dem Auge zu verlieren. Am besten wählt man gleich ein Endalter zum Beginn der gesetzlichen Rente, um allen Unwägbarkeiten aus dem Weg zu gehen. Die Höhe der BU-Rente wird für Azubis zunächst unabhängig vom Lehrlingsentgelt festgelegt, sollte aber mit Abschluss der Ausbildung an das dann zu erzielende Einkommen angepasst werden können. Diese Nachversicherungsklausel ist wichtig, da diese Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung stattfindet.

Es kann ja durchaus passieren, dass während der Ausbildung schon gesundheitliche Beeinträchtigungen eintreten, egal ob durch Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall. Beispielsweise unterliegen Friseurlehrlinge dem Risiko, eine empfindliche Allergie gegen die verwendeten Chemikalien zu entwickeln. Das hieße dann ohne Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen, dass sie eine andere Ausbildung suchen, ganz von vorne anfangen und in der Zwischenzeit ohne Einkommen dastehen müssten.

Für diese Fälle ist es auch wichtig, dass der gewählte Tarif keine Verweisungsklausel enthält. Diese würde nämlich bedeuten, dass der Versicherer die Leistung verweigern kann, wenn die Verweisung in einen anderen Beruf möglich ist. Verzichtet der Versicherer darauf, kann die BU-Rente in Anspruch genommen werden, wenn der Arzt die entsprechende Beeinträchtigung prognostiziert.

Gerade für Lehrlinge ist es existenziell, die Berufsunfähigkeit gezielt abzusichern, da sie noch keine Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung haben. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende sollte der Grundstein für das gesamte Berufsleben gelegt werden, denn sie kann mit Abschluss der Ausbildung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.