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Zusatzversicherung gegen BU

Die äußerst wichtige Berufsunfähigkeitsvorsorge lässt sich als separater Vertrag oder als Zusatzversicherung, die in eine Lebens- oder Rentenversicherung integriert wird, vereinbaren. Welche Variante die sinnvollere ist, hängt von der individuellen Situation ab, die abgesichert werden soll. Ein separater Vertrag ist zwar flexibler im Bezug auf die Höhe der BU-Rente, aber wichtige Funktionen für die Altersversorgung können so nicht zum Tragen kommen.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Diese Absicherung gegen das vorzeitige Risiko dauerhafter Arbeitsunfähigkeit soll die damit verbundenen finanziellen Verluste abfangen. Wird also von einem Arzt prognostiziert, dass der Versicherte für mindestens sechs Monate seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50 Prozent nachgehen kann, weil er aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder wegen Kräfteverfalls gesundheitlich beeinträchtigt ist, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Diese Definition gilt aber nur für die private Versicherungswelt und auch das nur, wenn die Versicherungsbedingungen so formuliert sind.

Grundlegend setzt dieser Versicherungsfall eine lange Krankschreibung voraus, für die an nicht selbständig Tätige von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld gezahlt wird. Die Dauer dieser Zahlung hängt davon ab, wie oft und wie lange der Betroffene schon innerhalb von drei Jahren wegen desselben Krankheitsbildes arbeitsunfähig war, denn dafür sind in diesem Zeitraum maximal 78 Wochen der Leistung vorgesehen.

Ist eine längere Arbeitsunfähigkeit oder eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung abzusehen, wird an die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) verwiesen, um die Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente zu prüfen, die die staatliche Berufsunfähigkeitsrente seit 2001 abgelöst hat. Die Höhe der Ansprüche richtet sich danach, wie viele Entgeltpunkte ein Versicherter schon erarbeitet hat und ob er gesundheitlich noch in der Lage ist, täglich bis drei oder bis sechs Stunden irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Allerdings ist im Jahr 2011 die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente für einen Mann in den alten Bundesländern mit 653 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2012) sehr niedrig ausgefallen.

Berufsunfähigkeit als Zusatzversicherung

Hier greift nun die private Berufsunfähigkeitsvorsorge, die die Verluste im Einkommen auffangen kann. Diese Absicherung macht nicht nur für Selbständige, die gar keine Ansprüche aus der GRV haben, sondern auch für Arbeitnehmer Sinn, denn die Höhe der Erwerbsminderungsrente, wenn sie denn voll anerkannt wird, reicht bei Weitem nicht aus. Dazu kommt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf den zuletzt ausgeübten Beruf und das tatsächlich erzielte Einkommen zugeschnitten wird, also einen viel besseren Versicherungsschutz bietet.

Als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, also in eine Lebens- oder Rentenversicherung integriert, erfüllt dieser Vertrag noch weitere wichtige Funktionen. Abgesehen von der Zahlung der vereinbarten Rente, deren versicherbare Höhe abhängig vom Umfang des Hauptvertrages ist, läuft dieser für die Dauer der BU beitragsfrei weiter. Wenn dann noch die dynamische Erhöhung vereinbart ist, wird auch diese Jahr für Jahr vorgenommen, obwohl bei Berufsunfähigkeit keine Beiträge mehr gezahlt werden.

Diesen enormen Versicherungsumfang einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung darf man nicht unterschätzen, denn die Altersversorgung, die sonst aus einer BU-Rente angespart werden müsste, ist somit inflationsgeschützt gesichert. Selbst wenn man in einer privaten Rentenversicherung die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nur als Beitragsbefreiung mit dynamischer Erhöhung des Hauptvertrages vereinbart, erreicht man ein außerordentlich gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, da die Beiträge für die private Rente vom Versicherer gezahlt und auch jährlich erhöht werden. Unter Umständen macht es daher Sinn, die Beitragsbefreiung in dem einen Vertrag und die BU-Rente in einem separaten Vertrag zu versichern.