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Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Wenn ein Pflegefall eintritt, stellt man häufig fest, dass keine Pflegevorsorge getroffen worden ist. Im Ernstfall springen dann oft die Angehörigen des jetzt Pflegebedürftigen ein. Der Wille und der Wunsch dem Pflegebedürftigen zu helfen ist da. Aber ohne jede Hilfe ist die Überforderung bereits vorprogrammiert. Aber kaum jemand lässt sich vor Beginn der Pflegemaßnahmen eine Beratung über Hilfen, die das Pflegen etwas erleichtern. Jeder weiß, dass zu seiner Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung gehört. Der jetzt Pflegebedürftige ist ja ebenfalls pflegeversichert. Diese aber für den Pflegebedürftigen in Anspruch zu nehmen, darauf kommen viele gar nicht. Genauso, wie kaum jemand weiß, dass man als Versicherter schon dann das Recht auf eine Beratung hat, wenn man merkt, dass man Pflege benötigt. Diese Beratung wird leider nur wenig genutzt.

Es gibt Vorträge oder Seminare zur Krebsvorsorge, zu Alzheimer, zu Demenz und zu vielen anderen Erkrankungen. Die Möglichkeiten der staatlichen Pflegeversicherung jedoch werden nur selten öffentlich in Seminare und Vorträgen vorgestellt, genauso wie die Möglichkeiten der privaten Vorsorge. Hier sollte noch vielmehr Transparenz und Aufklärung angeboten werden, damit die Unsicherheit und Unkenntnis einen Pflegefall nicht noch erschreckender macht, als er es ohnehin bereits ist. Auch sollte man sich so früh wie möglich informieren, inwieweit eine freiwillige Pflegeversicherung infrage kommt. Gibt es denn eigentlich eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung? Eine freiwillige Pflegeversicherung, ob mit oder ohne Gesundheitsprüfung, sollte man auf jeden Fall möglichst früh abschließen. Je älter man bei dem Abschluss ist, je höher werden die Beiträge sein. Also sollte man frühzeitig in Ruhe recherchieren, welche Angebote die verschiedenen Versicherer machen. Die meisten Versicherungsunternehmen lehnen zwar die Aufnahme in eine private Pflegeversicherung rundheraus ab, wenn keine Gesundheitsprüfung nachgewiesen wird. Aber es gibt da durchaus auch einige wenige Ausnahmen, die sich der Herausforderung stellen, dass unsere Gesellschaft immer älter wird und sich damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen erhöht.

Die vom Gesetzgeber geschaffene Pflegeversicherung übernimmt meistens nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, die bei Unterbringung z.B. in einem Pflegeheim entstehen. Hier wird kaum die Hälfte der tatsächlichen entstehenden Pflegekosten abgedeckt. Wenn der pflegebedürftige Mensch die restlichen Kosten nicht selbst abdecken kann, wenn kaum Einkommen, Wertanlagen, Hausbesitz usw. vorhanden ist, unterstützt das Sozialamt. Dieses wiederum ist nun berechtigt, alle Einkommensverhältnisse sowohl des Ehepartners, als auch der Kinder zu überprüfen, um eine Deckung der Kosten zu erreichen. Das heißt, erst wird der Ehepartner herangezogen, wenn dann noch keine Kostendeckung möglich ist, die Kinder, denn sie sind verpflichtet, Unterhaltszahlungen für ihre pflegebedürftigen Eltern zu leisten. Und gerade dieser Elternunterhalt ist geradezu ein Angstthema, sowohl für Eltern als auch für Kinder. Das Sozialamt fordert Auskunft über die finanziellen Verhältnisse von Ehepartner und Kindern. Das ist leider notwendig, denn die Kosten für ein Pflegeheim sind nicht niedrig, und wenn die Rente oder das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, dann sind der Ehepartner und die Kinder verpflichtet, die Kosten für den Pflegebedürftigen zu decken.

Um das Kostenrisiko zu minimieren, welches durch die altersbedingte Pflegebedürftigkeit entstehen kann, wurden von einigen Versicherungsunternehmen wenige, aber durchaus interessante Lösungen entwickelt. Dem Grundgedanken liegt eine Rentenversicherung zugrunde, steuerbegünstigt, in welche gut zwölf Jahre lang Beiträge eingezahlt werden. Nach Ende der Ansparzeit hat der Versicherungsnehmer drei Möglichkeiten, wie das Guthaben verwand werden soll. Es kann umgewandelt werden in eine lebenslange Pflegerente, ohne Gesundheitsprüfung, es kann als lebenslange Altersrente monatlich ausgezahlt werden oder der Gesamtbetrag kann in einer Summe ausgezahlt werden. Tatsächlich gibt es auch noch einige weitere Vorteile. Eine solche Versicherung kann noch bis zum 70. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Eine Leistung kann bereits ab der Pflegestufe I erfolgen, eine Pflegerente wird lebenslang gezahlt und eine Pflegebedürftigkeit durch eine Demenzerkrankung ist mitversichert. Eine solche Absicherung können auch Kinder für ihre Eltern abschließen, sozusagen als Schutz vor späteren Unterhaltszahlungen. Natürlich haben sie dann die volle Verfügung über das Versicherungsguthaben.

Es ist also tatsächlich möglich, eine private Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Die Kosten für eine solche Versicherung richten sich selbstverständlich wieder nach den jeweils individuellen Gegebenheiten und Vorstellungen. Ein Vergleich von Kosten – Nutzen sollte aber auch bei einer solchen Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung selbstverständlich sein. Denn auch hier gibt es diverse Fragen zu klären. Auch hier, wie bei dem Abschluss aller Versicherungen, ist es wichtig, dass die Details des Vertrages für diese freiwillige Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung genau gelesen, verglichen und verstanden wurden. Erst dann sollte eine Unterschrift den Vertrag besiegeln. Wenn die erwachsenen Kinder z.B. wissen, dass das Einkommen der Eltern nicht reicht für eine private Pflegeversicherung, wäre es sehr weitsichtig, wenn sie sich durch den Abschluss einer solchen Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung selbst vor späteren Unterhaltszahlungen schützen würden. Es ist eine Tatsache, dass die Leistungen der staatlichen Pflegekasse für die Kosten in einem Pflegeheim nicht ausreichen. Wenn der Pflegebedürftige keine Absicherung für einen solchen Fall getroffen hat, er, aus welchen Gründen auch immer von keinem Familienmitglied gepflegt werden kann, dann kann man es als Glück bezeichnen, wenn Kinder so weitsichtig waren, für die Eltern eine solche Versicherung abzuschließen. So abgesichert können alle Beteiligten der Zukunft unerschrocken entgegen sehen.