Eine private Zusatzpflegeversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung je nach dem gewählten Versicherungsmodell durch ein Pflegetagegeld, durch Zuschüsse zu den Pflegekosten aus einer Pflegekostenversicherung oder eine Pflegerente.
Die Pflegetagegeldversicherung
Die Versicherung zahlt einen vertraglich festgelegten Betrag für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit. In der Regel entscheidet der Versicherte über die Verwendung des Tagegeldes selbst. Aber je nach Versicherungsgesellschaft oder Vertrag können die Zahlungen für die häusliche Pflege niedriger sein, als für die stationäre Pflege. Eine Abgeltung der Ansprüche als Einmalzahlung ist bei dieser Form nicht möglich. Der Beitrag für diese private Zusatzpflegeversicherung ist abhängig von dem gewünschten Pflegetagegeld. Je nach Tarif können die Beiträge nachträglich auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Vor dem Abschluss des Vertrages oder einer Erhöhung der Beiträge sollte allerdings sorgfältig geprüft werden, ob die Beiträge zur gewählten Tagegeldhöhe dauerhaft finanziert werden können. Bei vielen Versicherungen kann eine Beitragsbefreiung im Fall der Pflegebedürftigkeit vereinbart werden. Aber eine Unterbrechung der Beitragszahlungen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, ist in den wenigsten Fällen möglich. Zudem behalten sich viele Versicherungen die Erhöhungen der Beiträge vor. Kündigt der Versicherte den Vertrag, weil im beispielsweise die Beiträge zu hoch werden, hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung der bisherigen Beiträge.
Die Pflegekostenversicherung
Diese Form der Zusatzversorgung wird, wie die Pflegetagegeldversicherung, von privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten. Sie übernimmt einen Teil der tatsächlich durch die Pflege entstandenen Kosten. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an den Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung, ist aber häufig auf einen Jahreshöchstbetrag beschränkt. Voraussetzung für den Pflegekostenzuschuss ist üblicherweise eine präzise monatliche Abrechnung nach detaillierten Vorgaben, wie sie normalerweise nur von Pflegediensten oder Heimen erstellt werden kann. Auch für diese private Zusatzpflegeversicherung muss sorgfältig geprüft werden, ob der anfallende Beitrag auf Dauer finanzierbar ist. Für die Beitragspflicht im Fall der Pflegebedürftigkeit, eine mögliche Unterbrechung der Zahlungen, die Beitragserstattung bei Kündigung des Versicherungsvertrags und die Entwicklung der Beiträge gilt die gleichen Regelungen wie für die Tagegeldversicherung.
Die Pflegerentenversicherung
Diese Pflegezusatzversicherung wird in der Regel von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten. Der Antragsteller schließt eine Versicherung über eine Rente in vertraglich vereinbarter Höhe ab, die ihm im Fall der Pflegebedürftigkeit monatlich ausgezahlt wird. Voraussetzung für die Rentenzahlung ist somit die Feststellung einer Pflegestufe. Über die Verwendung der Rente entscheidet der Versicherte selbst, sie ist an keine bestimmte Form der Pflege gebunden. Die Auszahlung der Ansprüche kann im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung auch als Einmalzahlung in Anspruch genommen werden. Zudem unterscheidet sich diese private Zusatzpflegeversicherung in wesentlichen Punkten von der Pflegetagegeld- und der Pflegekostenversicherung: Der Versicherte ist im Fall der Pflegebedürftigkeit von der Beitragspflicht befreit. Die Beitragszahlung kann bei Bedarf auch unterbrochen werden, der Versicherte muss dann allerdings im Leistungsfall geringere Zahlungen in Kauf nehmen. Kündigt der Versicherte den Vertrag, hat er – je nach bisheriger Laufzeit des Vertrags – Anspruch auf die Erstattung eines kleinen Teils seiner bereits gezahlten Beiträge. Die vertraglich vereinbarten Beiträge bleiben bei dieser Form der Zusatzversicherung konstant. Die Pflegerentenversicherung ist im Vergleich mit den anderen Formen der Pflegezusatzversicherung teurer, aber im Fall einer negativen Einkommensentwicklung deutlich weniger problematisch.
Grundsätzliche Überlegungen zum Thema private Zusatzpflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt niemals alle Kosten, die durch die Pflege entstehen, ab. Das gilt im gleichen Maße für die häusliche Pflege wie für die Unterbringung in einem Heim. Eine private Zusatzversicherung kann den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen deutlich entlasten. Die Entscheidung muss allerdings sorgfältig vorbereitet werden. Zum einen muss sichergestellt sein, dass die Kosten für die Zusatzversicherung von Anfang an und auf Dauer den Einkommensverhältnissen entsprechen. Zum anderen erspart eine solide Vorbereitung böse Überraschungen beim Eintritt eines Pflegefalls. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit der Frage einer Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung auseinander zusetzten und möglicherweise auch die Familie hinzuzuziehen.
Die Versicherungsunternehmen bestehen beim Abschluss der Verträge für alle Formen der Versicherung auf einer Gesundheitsprüfung zur Reduzierung ihrer eigenen Risiken. Je später der Vertrag abgeschlossen wird, so größer ist die Gefahr, dass das Unternehmen den Antragsteller ablehnt.
Gleiches gilt für die tarifliche Einstufung, ältere Antragsteller zahlen von vornherein höhere Tarife.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, für welche Pflegestufen der Vertrag abgeschlossen werden soll, je höher die abgesicherte Pflegestufe, je höher sind auch die Beiträge.
Zudem gelten für die private Zusatzpflegeversicherung Wartezeiten. Die Versicherung zahlt nur, wenn bei dem Eintreten eines Pflegefalls der Vertrag bereits eine bestimmte Zeit, in der Regel drei Jahre, bestanden hat.
Sollten im Alter längere Auslandaufenthalte oder die Übersiedlung in ein anderes Land geplant sein, müssen die Angebote der Versicherungsgesellschaften besonders sorgfältig geprüft werden. Viele Verträge gelten nur für Leistungen, die im Inland erbracht werden oder schränken die Zahlungen für Auslandsleistungen stark ein.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Auswahl der Versicherung und des Vertrags ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und die Festlegung der Pflegestufe. Die Anbieter für die private Zusatzpflegeversicherung erkennen nicht zwangsläufig die Prüfungsergebnisse und Einstufungen der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Mitunter wird die Prüfung durch einen eigenen Arzt vorausgesetzt oder zusätzliche Belege für den Pflegeaufwand gefordert.
Im Zweifelsfall lohnt sich immer eine unabhängige professionelle Beratung.