Eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung birgt enorme finanzielle Risiken, wenn Lohnfortzahlung und Krankengeld auslaufen. Zwar tritt dann bei nicht selbständig Tätigen die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein, allerdings sind die Regeln seit Januar 2001 so verschärft worden, dass diese Rentenleistung meist nicht ausreicht. So ist es sehr wichtig, zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen einzuholen und eine passende Absicherung für den Ernstfall zu finden.
Gesetzliche Leistungen reichen nicht aus
Allen nach dem 2.1.1961 Geborenen steht im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit seit 2001 die so genannte Erwerbsminderungsrente zu. Dabei wird unterschieden, ob ein Versicherter weniger als drei oder sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann, wobei der bisherige Beruf und der Arbeitsmarkt keinerlei Berücksichtigung finden. Gerade die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die theoretisch noch eine Tätigkeit bis zu sechs Stunden täglich zulässt und in etwa der früheren gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung entspricht, muss oft revidiert werden.
Die theoretische Einsetzbarkeit des Versicherten muss nämlich auch am Arbeitsmarkt umgesetzt werden können, denn die Leistungen aus einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden entsprechend auf 50 Prozent der vollen Rente gekürzt. Der Gesetzgeber kommt daher entgegen, wenn innerhalb von sechs Monaten ab Feststellung der teilweisen Erwerbsminderung keine passende Tätigkeit vermittelt werden konnte. Dann erhält der Versicherte die volle Erwerbsminderungsrente, die allerdings in 2011 für Männer in den alten Bundesländern durchschnittlich auch nur 653 Euro monatlich betrug (Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2012).
Die Leistungen für Frauen in den alten und Personen in den neuen Bundesländern fielen noch niedriger aus, so dass von der Sicherung des Existenzminimums nicht die Rede sein kann. Die Höhe der Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung berechnen sich anhand von erarbeiteten Entgeltpunkten, also analog der Altersrente. Das birgt natürlich gerade für junge Menschen, die die obligatorischen 60 Mitglieds- und 36 Beitragsmonate noch nicht erfüllt haben, enorme Risiken.
Private Vorsorge unumgänglich
Für jeden gesetzlich Versicherten ist es also äußerst wichtig, sich über die Möglichkeiten einer Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen einzuholen. Nur so kann nämlich ausreichender Versicherungsschutz erworben werden, da die Berufsunfähigkeitsversicherung Tarife auf den zuletzt ausgeübten Beruf und das tatsächlich erzielte Einkommen abstellen.
Dabei ist der Definition der Berufsunfähigkeit, die durchaus unterschiedlich am Markt ausgeführt wird, großes Augenmerk zu widmen. Die Formulierung sollte einen Prognose-Zeitraum von sechs Monaten beinhalten, die der Versicherte voraussichtlich aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zu mindestens 50 Prozent nicht in der Lage ist, seinen Beruf so auszuüben, wie er es vor der Erkrankung getan hat. Werden voraussichtlich drei Jahre oder dauerhaft formuliert, bedeutet dies im Falle der Berufsunfähigkeit 30 Monatsrenten weniger Auszahlung.
Es gibt zahlreiche Varianten am Versicherungsmarkt, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sinnvoll ist es daher, sich im Vorfeld gut zu informieren und beispielsweise einen Berufsunfähigkeitsversicherung Ratgeber im Internet zu konsultieren. Im Gegensatz zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird diese Versicherung dann auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnitten und separat kalkuliert. Zu den Faktoren zählen neben dem Eintrittsalter, dem ausgeübten Beruf und der gewählten Laufzeit auch der individuelle Gesundheitszustand und die gewünschte Rentenhöhe. Nur auf diesem Wege lässt sich das Risiko der langwierigen Arbeitsunfähigkeit abfangen und der Wiedereintritt in das Berufsleben gut und sicher vorbereiten.