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Tagesgeldkonten für Kinder eröffnen

Nicht alle Anbieter bieten Tagesgeldkonten auch für Kinder an. Während einige Anbieter die Eröffnung eines Tagesgeldkontos für Kinder grundsätzlich ablehnen, haben andere spezielle Tarife und eröffnen auf Wunsch auch ein Kinderkonto. Wiederum andere Anbieter bieten all ihren Kunden, egal wie alt sie sind, die gleichen Tagesgeldmodelle an. Hier kann es sich lohnen, die Angebote und Konditionen zu vergleichen, um auch für die Kleinen das bestmögliche Angebot zu finden. Ein Vergleich kann sich auch beim Tagesgeld für Kinder lohnen und auszahlen. Nicht nur im Inland, auch im Ausland gibt es viele seriöse Anbieter, die auch für Kinder gute Angebote bereithalten. Hier sollte jedoch immer genauer auf die Details geachtet werden.

Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind ein Konto eröffnen wollen, müssen sie der Kontoeröffnung zustimmen. So ist es auch bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos. Banken und Anbieter, die auch für Kinder Tagesgelder zur Verfügung stellen, müssen in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einholen, auch dann, wenn z.B. die Paten oder auch die Großeltern das Konto auf den Namen des Kindes eröffnen wollen. Des Weiteren aber können hier auch Verträge zu Gunsten Dritter, in diesem Fall dann zu Gunsten des Kindes, abgeschlossen werden.

Die Zustimmung an sich kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Während viele Kontoeröffnungsanträge bereits einen entsprechenden Zustimmungsteil beinhalten, holen sich andere Anbieter wiederum die Zustimmung auf einem separaten Formular ein. Immer jedoch wird die Unterschrift der Eltern erforderlich, damit die Zustimmung rechtswirksam ist. Auch müssen sich die Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder legitimieren. Ist das Kind schon alt genug, so kann es dann ebenfalls die Kontoeröffnung unterschreiben. Legitimiert werden aber muss das Kind in jedem Fall, je nach Alter durch die Geburtsurkunde, oder aber auch durch Reisepass bzw. Personalausweis.

Das Erreichen der Volljährigkeit

Bis das Kind volljährig ist, bleiben die Eltern verfügungsberechtigt und können Transaktionen vornehmen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit dann darf auch das Kind auch selbständig Transaktionen vornehmen und zudem frei entscheiden, ob die Eltern auch weiterhin verfügungsberechtigt sein sollen oder nicht