Beim Zahnersatz zahlen gesetzlich Krankenversicherte selbst bei Wahl der einfachsten Ausführung, der sogenannten Regelversorgung, einen Eigenanteil von bis zu 50 %. Für eine Krone sind das bereits rund 150 Euro, für eine Brücke kommen leicht mehrere hundert Euro zusammen. Für ein Implantat fallen Kosten im vierstelligen Bereich an. Bei jahrzehntelang lückenlos gefülltem Bonusheft sinkt die Selbstbeteiligung um bis zu 30 %. Erst ab Oktober 2020 gibt es etwas mehr Geld, wenn der Basis-Zuschuss auf 60 % ansteigt. Nur in Härtefällen, also bei sehr niedrigem Einkommen, werden die Kosten der Regelversorgung komplett übernommen. Wer mit einer Brücke oder Krone aus Metall oder einer herausnehmbaren Teilprothese nicht zufrieden ist, zahlt für die bessere Behandlung selbst – oder entscheidet sich rechtzeitig für eine Zahnzusatzversicherung.
Sinnvoll für viele gesetzlich Versicherte
Ein Zahnarzt kann bei einem Patienten Mitte Vierzig recht gut abschätzen, ob das Gebiss mit einiger Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren größere Probleme machen wird. Das ist ein guter Zeitpunkt, um über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachzudenken. Karies, Neigung zu Zahnstein und Fehlstellungen der Zähne, die das Sauberhalten erschweren, sind ebenso Risikofaktoren wie das Ausüben gefährlicher Sportarten. Dann spricht nichts dagegen, schon viel früher einzusteigen. Selbstverständlich kennen auch die Versicherer das mit dem Alter steigende Risiko und haben ihre Tarife entsprechend kalkuliert. Wer den Vertrag bereits mit zwanzig abschließt, zahlt monatlich weniger, hat aber möglicherweise finanziellen Verlust gemacht, wenn seine Zähne bis zum Rentenalter halten. Schätzen Sie die Gesundheit seiner Zähne als sehr gut ein, können Sie natürlich auch selbst für Zahnersatz im Alter sparen. Das erfordert aber einige Disziplin. Rund dreißig Euro im Monat plus Inflationsausgleich sollte man zurücklegen. Schwieriger und teurer wird der Abschluss einer Versicherung, wenn bereits konkrete gesundheitliche Probleme vorliegen. Erstens gibt es in der Regel Wartezeiten, zweitens erheben die Versicherer Zuschläge für fehlende Zähne und vorhandenen Zahnersatz. Die Fragen im Antrag sollten Sie ernst nehmen, sonst droht Ärger im Leistungsfall. Vereinzelte Anbieter verzichten auf die Wartezeit, lassen sich das aber über einen höheren monatlichen Beitrag bezahlen.
Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen
Bei der Beitragskalkulation gibt es zwei Verfahren: Bildet der Versicherer eine Alterungsrückstellung, ist der Tarif für junge Versicherte zwar teurer, der Beitrag steigt aber nicht wegen des zunehmenden Alters. Das macht die spätere Belastung besser überschaubar, bedeutet aber auch, dass Sie praktisch an den einmal gewählten Versicherer gebunden sind, weil Sie sonst einen großen Teil der Rückstellung verlieren. Tarife ohne Alterungsrückstellung sind flexibler, können aber für Rentner unbezahlbar teuer werden. Die Leistungen variieren recht stark, insbesondere hinsichtlich des Anteils, der bei Zahnersatz und Inlays bezahlt wird. Üblich sind 80 % bis 90 % einschließlich des Zuschusses der gesetzlichen Kasse, wobei in den ersten drei bis fünf Jahren meist deutliche Einschränkungen bestehen. In vielen Tarifen sind weitere Leistungen bei Zahnbehandlung und Prophylaxe enthalten, sie sind dann aber auch etwas teurer.
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